Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Freizeit- u. Ferienanlage Mitteltalhof, vertreten durch Frank Becker, Im Hain 7, 34260 Kaufungen.
Die AGB gelten bei Vermietung eines Ferienhauses auf dem Mitteltalhof.

§.1
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Ferienhaus vom Gast gebucht und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist nicht gestattet.

§.2
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Ferienhaus trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann.

§.3
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis
zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§.4
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit, fällt die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr an und wird nicht erstattet. Die Kosten bei Stornierung vom 29. bis 15.Tag vor Mietbeginn betragen 50% des Mietpreises, vom 14. bis 7. Tag vor Mietbeginn betragen die Kosten 80% des vereinbarten Mietpreises. Bei Stornierung ab 6 Tage vor Mietbeginn ist der komplette Mietbetrag zu zahlen. Es wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§.5
Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Ferienhaus ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Ferienhaus bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wiederherzurichten.

 

§.6
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in dem Ferienhaus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn
begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartenden Schäden abzusichern.

§.7
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung
notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§.8
Bei Erhalt der Reservierungsbestätigung sind 15% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Reservierungsbestätigung. Erst nach fristgemäßem Zahlungseingang der Anzahlung erhalten sie eine Buchungsbestätigung.

§.9
Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Endreinigung, Bettwäsche usw.) sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden einmalig separat als Position berechnet. Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter
der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste und Tiere des Hofes darstellen. Unterbringungskosten für das Haustier werden mit in Rechnung gestellt.

§.10
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich das Ferienhaus befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Kassel. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im
Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§.11
Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand April 2021


Stand April 2021